Wissenwertes über Bezugs-Check, Medikamenten-Check und LOA

• Gesetzliche Grundlagen
2019 wurde das Kranken-Versicherungs-Gesetz mit den für uns relevanten Änderungen vom Bundesrat verabschiedet. Es befasst sich unter anderem mit Massnahmen zur Kostendämpfung. Es wurde am 3.12.21 in Kraft gesetzt und am 1.1.22 definitiv bindend eingeführt.
Die Änderungen sollen ein besseres Kostenbewusstsein bei den Versicherten schaffen. Das wäre für alle Beteiligten wünschenswert, werden doch immer noch zu schnell, zu viel Medikamente geholt, die dann zum Teil im «Abfall» landen.

• LOA Leistungsorientierte Abgeltung
Die «LOA)» wurde im Jahr 2002 als Tarifvertrag zwischen den Dachverbänden der Krankenkassen und dem Dachverband der Apotheker geschlossen. Er regelt seit dieser Zeit (aktuell 21 Jahre) unter anderem die Abgeltung der Leistungen der Apotheker im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten. Es betrifft ausschliesslich rezeptpflichtige Medikamente, die vollumfänglich von der Grundversicherung aller Krankenkassen vergütet werden (im Fachbegriff Produkte der SL genauer der der Listen A und B). Seit ihrer Einführung hat sie zu einer massiven Senkung der Gesundheits-Kosten für Medikamente geführt.

• Mechanismus
Unser Verdienst soll weitgehend unabhängig von Preis und Menge eines Medikaments erfolgen. Damit werden finanzielle «Fehlanreize» zur Abgabe von teuren Medikamenten vermindert. Wir erhalten unser «Geld» nicht mehr nur über die Marge (Differenz: Verkauf – Einkauf), sondern zusätzlich anhand von Taxpunkten, wie man sie auch bei den Arztleistungen kennt. Unsere sogenannte Marge wurde verkleinert. Wir kaufen unsere Produkte bei einem in der Schweiz akkreditierten Händler zu einem bestimmten Preis ein und verkaufen sie dann teurer (früher wurde das über einen Prozentsatz geregelt: je teurer ein Präparat war, desto höher war unser Gewinn). Die Abgabe-Preise der rezeptpflichtigen Medikamente sind vom Bund festgelegt. (Sie werden periodisch überarbeitet und sind in bestimmten Listen publiziert). Sie decken unsere Kosten nur ungenügend. Darum wurde als Ausgleich dieses «Verlustes» die Checks eingeführt. Man kann es auch als «soziale» Komponente verstehen, unsere Einkaufpreise bleiben gleich hoch und die Verkaufspreise wurden gesenkt. Damit tragen alle mehr oder weniger solidarisch einen Teil der Kosten (eben über diese Checks). Dadurch kosten zum Beispiel spezielle «Hochpreismedikamente» den einzelnen Patienten deutlich weniger. Der aktuelle Apothekentarif vergütet zurzeit jedoch nur den Lohn des verantwortlichen Apothekers. Die Löhne der weiteren Apotheker/innen und Pharma-Assistent/innen werden via die Marge der Medikamentenpreise abgegolten. (Die zukünftige Revision des Apothekentarifs verfolgt das Ziel, dass alle Löhne über den Apothekentarif und nicht über die Marge abgegolten werden.)

Das Informieren dieses Sachverhaltes ist für uns in der Apotheke schwierig und teilweise unangenehm. Wir müssen uns für Kosten rechtfertigen, die von der Politik und den Dachverbänden beschlossen wurden. Die damit erreichte Senkung der Gesundheitskosten im Medikamentenbereich wird dabei von den Wenigsten wahrgenommen. Darum haben wir hier versucht den Sachverhalt wertfrei zu beschreiben.

Medikamenten-Check: (aktueller Preis 4.30 CHF = 4 Taxpunkte à 1.08 CHF)

Er umfasst folgende Leistungen

  1. Überprüfung:
    • aller notwendigen Parameter wie: Arzt hat unterschrieben, es ist für den genannten Patienten etc.
    • bei einer Repetition (Wiederholung) die Zulässigkeit der Abgabe
    • der Anwendungsdosierung und allfällige Mengen-Limitationen innerhalb des Rezeptes
    • Interaktionskontrolle innerhalb des Rezeptes
    • Missbrauchskontrolle innerhalb des Rezeptes
    • Kontrolle von Risikofaktoren und Kontraindikationen (die dem Apotheker bekannt sind)
    • Kontaktaufnahme zum verordneten Arzt (falls medizinisch notwendig oder sinnvoll oder vom Patienten gewünscht
  2. Beratung des Patienten:
    • Abklärung: sind folgende Informationen bekannt
    • Dosierung, Therapiedauer, optimale Einnahmezeiten? Und dann deren Vermittlung u.a. in schriftlicher Form (z. B. mit einer Dosierungsetikette)
    • Anwendungsinstruktionen (Kontrolle des Bedarfes und entsprechende Hilfe (z.B. wissen Sie wie das Inhalationsgerät funktioniert, ich zeige es Ihnen anhand eines ungefüllten Apparates)
    • Hinweis auf die Behandlungsdauer mit Aufklärung
    • Hinweis auf Gebrauchs- und Aufbewahrungs-Vorschriften (z. B. bitte im Kühlschrank aufbewahren und vor Gebrauch gut schütteln etc.)
    • Information des Patienten über mögliche oder zu erwartende potenzielle Nebenwirkungen
    • Allgemein: was ist der Informationsbedarf des Patienten
  3. Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierung angepasste Auswahl der Packungsgrösse
  4. Versorgung des Patienten nach Dringlichkeit, Verordnungsänderung in dringenden Fällen

Der Medikamentencheck-Check wird je Rezeptzeile erhoben. Als Zeile gilt die, je nach Spezialität und Packungsgrösse ausgewiesenen Abrechnungsposition innerhalb einer Rechnung pro Abgabedatum. Wenn nicht genügend Packungen am Bezugstag vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann die Zeile nur einmal in Rechnung gestellt werden. (Die meisten Computersysteme sind auf diese gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen programmiert und die Abrechnungsstellen kontrollieren die Richtigkeit erneut)

Bezugscheck: (aktueller Preis 3.25 CHF – 3 Taxpunkte à 1.08 CHF)

Er umfasst folgende Leistungen:

  1. Eröffnung eines neuen Dossiers (neuer Kunde)
  2. Medikamentenhistory
  3. Führung des Patienten-Dossiers
  4. Medikamentenüberprüfung auf Kumulation und auf
  5. Interaktionen nach dem Kenntnisstand der Patientensituation und unter Berücksichtigung der Selbstmedikation (Medikamente die ohne Verordnung eines Arztes gekauft und verwendet werden)
  6. Überprüfung allfälliger Mengen-Limitationen innerhalb des Dossiers
  7. Missbrauchskontrolle innerhalb des Dossiers

Kurz: dieser Check wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet. Er darf nur einmal pro Patienten, pro Tag und pro Leistungserbringer (verordnender Arzt z.B.) verrechnet werden. Bei mehreren Bezügen am selben Tag aufgrund von Rezepten desselben Leitungserbringers wird der Bezugscheck nur einmal verrechnet. Wenn am Bezugstag nicht genügend Packungen vorrätig sind und die restlichen Packungen deshalb später abgegeben werden, kann diese Tarifposition (Bezugscheck) nur einmal in Rechnung gestellt werden. Auch hier wird wieder über die Systeme doppelt kontrolliert.

In der Hoffnung, Sie damit über die Bedeutung besser informiert zu haben, freuen wir uns, Sie weiter kompetent beraten zu dürfen.

Bleiben Sie gesund
Ihr Team der Vinzenz Apotheke